Prämienbegünstigtes Sparen
Um die private Sparlust anzuregen, wurde bereits kurz nach der Währungsreform eine Steuerbegünstigung eingeführt, die 1959 durch das Sparprämien-Gesetz abgelöst wurde. Der Grundgedanke war: wer langfristig spart, soll belohnt werden.
Im Rahmen staatlicher Sparmaßnahmen wurde Ende 1980 die Sparprämie für neue Bankverträge gestrichen; seither gibt es nur noch für Bausparverträge gekürzte staatliche Prämien. Als Ersatz bieten die Banken Sparverträge mit einer Bonus-Zahlung am Ende der Laufzeit an.
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