Die Politische Partei (v.
lat.: pars, partis = Teil, Richtung, Rolle) ist ein auf Dauer angelegter
Zusammenschluss von politisch interessierten Menschen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen (
Staat,
Kommune) funktionieren sollte.Nach einer Definition von Winkler (2002) ist eine Partei „eine Gruppe gleichgesinnter Personen, die sich in unterschiedlicher organisatorischer Form an der
politischen Willensbildung beteiligt und danach strebt, politische Positionen zu besetzen und ihre Ziele in einem
Gemeinwesen durchzusetzen“. Abs. 1 des
deutschen Parteiengesetzes (PartG) definiert Parteien wie folgt: „Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im
Deutschen Bundestag oder einem
Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur
natürliche Personen sein.“
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