Das Königreich Belgien besitzt die Staatsform einer
parlamentarischen Monarchie. Dazu ist Belgien seit 1993, laut Artikel 1 der belgischen Verfassung, außerdem ein
Bundesstaat, aus Gemeinschaften und Regionen bestehend. Die politische Struktur des Landes ist jedoch nur schwer mit der Struktur anderer (Bundes-)Staaten zu vergleichen. Die Umwandlung von einem
Einheitsstaat in einen Bundesstaat hat zu einer komplizierten politischen Gliederung geführt: Neben den Regionalstaaten Flandern, Wallonien und Brüssel gibt es zusätzlich (und nicht deckungsgleich) "Gemeinschaften" auf sprachlicher Grundlage.
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