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Policendarlehen
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Policendarlehen
Ein Policendarlehen ist eine Vorauszahlung der Versicherungsleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer. Dies wird auch als Beleihen des Versicherungsvertrages bezeichnet. Im Gegensatz zur Verpfändung erfolgt die Beleihung aber nicht mit einem Dritten, sondern der Versicherer zahlt einen Teil der sonst erst in Zukunft fälligen Versicherungsleistung vorab, entweder mindert sich hierdurch die schließlich zu zahlende Versicherungsleistung oder der Versicherungsnehmer zahlt den Betrag zwischenzeitlich wieder zurück.
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Policendarlehen
Eine Kapitallebensversicherung, die bereits einen Wert erwirtschaftet hat, kann vom Versicherungsnehmer beliehen werden. Der Versicherer gewährt meist ein Policendarlehen bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes der Versicherung.
Das Policendarlehen kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist getilgt werden. Es muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses dann durch Verrechnung mit der Leistung.
Das Policendarlehen kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist getilgt werden. Es muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses dann durch Verrechnung mit der Leistung.
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