Eine
Kapitallebensversicherung, die bereits einen Wert erwirtschaftet hat, kann vom
Versicherungsnehmer beliehen werden. Der
Versicherer gewährt meist ein Policendarlehen bis zur Höhe des aktuellen
Rückkaufswertes der Versicherung.
Das Policendarlehen kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist getilgt werden. Es muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses dann durch Verrechnung mit der Leistung.