Eine Pflichtversicherung ist eine
Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Für die jeweilige Versichrung ist gesetzlich geregelt für welchen Personenkreis die Pflicht zur Versicherung besteht. Man unterscheidet
Sozialversicherungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen. Das Gegenstück zur Pflichtversicherung ist die
Freiwillige Versicherung für Menschen, die nicht der
Versicherungspflicht unterliegen. Allerdings besteht z.B. in der Deutschen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der "Pflichtversicherung auf Antrag".
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Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben sind bis auf wenige Ausnahmen in der Rentenversicherung pflichtversichert. Selbständige Unternehmer werden dagegen überwiegend nicht von der Versicherungspflicht erfasst.
Die Pflichtversicherung kann weder schriftlich noch mündlich ausgeschlossen werden.
Über Fragen der Versicherungspflicht entscheidet die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung ist der
Widerspruch
und bei Ablehnung des Widerspruchs die
Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung außerdem im Wesentlichen:
Auszubildende
nicht erwerbsmäßig tätige
Pflegepersonen
Personen, denen
Kindererziehungszeiten anzurechnen sind
Behinderte, die in anerkannten Werkstätten tätig sind
Wehrdienst- und Zivildienstleistende,
Bezieher von Krankengeld Verletztengeld,
Übergangsgeld
Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Empfänger von Vorruhestandsgeld.