Pflichtversicherung

Get Babylon's Translation Software! Free Download Now!
Babylon 8 - Your all-in-one solution
Award winning translation software trusted by millions. Translate from any language to any language.
View Demo


Wikipedia Deutsch Die freie EnzyklopädieDieses Wörterbuch downloaden
Pflichtversicherung
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Für die jeweilige Versichrung ist gesetzlich geregelt für welchen Personenkreis die Pflicht zur Versicherung besteht. Man unterscheidet Sozialversicherungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen. Das Gegenstück zur Pflichtversicherung ist die Freiwillige Versicherung für Menschen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Allerdings besteht z.B. in der Deutschen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der "Pflichtversicherung auf Antrag".
Mehr unter Wikipedia.org...

Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Aspect Online Lexikon VersicherungenDieses Wörterbuch downloaden
Pflichtversicherung
Jeder Kfz-Halter mit regelmäßigem Standort im Deutschland ist zum Abschluß und Aufrechterhaltung einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz (§1 PflVG) geregelt.

© 2006 aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.

Deutsche Rentenversicherung LexikonDieses Wörterbuch downloaden
Pflichtversicherung
 Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben sind bis auf wenige Ausnahmen in der Rentenversicherung pflichtversichert. Selbständige Unternehmer werden dagegen überwiegend nicht von der Versicherungspflicht erfasst. Die Pflichtversicherung kann weder schriftlich noch mündlich ausgeschlossen werden. Über Fragen der Versicherungspflicht entscheidet die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch  und bei Ablehnung des Widerspruchs die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung außerdem im Wesentlichen: Auszubildende nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind Behinderte, die in anerkannten Werkstätten tätig sind Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Bezieher von Krankengeld Verletztengeld, Übergangsgeld Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Empfänger von Vorruhestandsgeld.

© 2006, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: 28.03.2006.

Fachlexikon der Sozialen Marktwirtschaft WörterbuchDieses Wörterbuch downloaden
Pflichtversicherung
Allgemein
Sonstige Begriffe
siehe auch: Sozialversicherung


Definieren Sie Pflichtversicherung

Definition des Pflichtversicherung





Pflichtversicherung auf Chinesisch | | Pflichtversicherung auf Englisch | Pflichtversicherung auf Niederländisch | Pflichtversicherung auf Türkisch