Das Personenstandsgesetz ist ein
vorkonstitutionelles Bundesgesetz. Das Personenstandsgesetz löste das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 ab. Zum Personenstandsgesetz selbst ist eine Ausführungsverordnung (mit der Neubekanntmachung des PStG im Jahre 1957) aufgrund von § 70 PStG erlassen worden.
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