Als Personenstand (auch Zivilstand,
französisch état civil) bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen persönlichen Verhältnisse, deren Sicherstellung für den Einzelnen wie für die Gesamtheit der
Bevölkerung von Wichtigkeit ist, also insbesondere
Geburt,
Name,
Eheschließung und
Tod der Person.Die
Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung (
Zivilehe) ist nach dem deutschen
Reichsgesetz vom
6. Februar 1875 Aufgabe der vom Staat bestellten
Standesbeamten, welche die
Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) zu führen haben. Dasselbe System besteht in
Frankreich,
Belgien, den
Niederlanden,
Italien,
Schweiz etc.
Mehr unter Wikipedia.org...