Personenschaden
Als Personenschaden wird ein Ereignis mit
Todesfolge bzw.
Verletzung einer oder mehrerer Personen bezeichnet. Die Vermeidung von Personenschäden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des
Arbeitsschutzes.Die Umschreibung ist gebräuchlich bei:
Arbeitsplatzunfällen (Im Chemiewerk XY kam es aufgrund einer defekten Dichtung zu einem Personenschaden)Unfällen im Bahnbereich (z. B. Aufgrund eines Personenschadens zwischen Köln und Bonn kommt es derzeit zu Verspätungen) - hierbei handelt es sich oft um einen
euphemistisch bekannt gegebenen
SuizidVerkehrsunfällen (Unfall mit Personenschaden auf der A8)
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Personenschäden
·Ein Mensch wird getötet oder verletzt oder erleidet einen anderen Gesundheitsschaden.Es wird nicht nur der unmittelbare Schaden, wie Heilbehandlungskosten oder Kosten zur beruflichen Rehabilitation, sondern auch der mittelbare Schaden ersetzt. Hierzu zählen z.B. Nachteile im Beruf und Fortkommen etc.Achtung: Geldersatz an Verletzte oder die Hinterbliebenen eines Getöteten, zählt zu den Personenschäden, da dieser auch im Zusammenhang mit einem Personenschaden entstanden ist. Gleiches gilt auch für Schmerzensgeld durch Körperverletzung.
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