Unter Personalunion versteht man auch die Ausübung verschiedener
Ämter oder
Funktionen durch ein- und dieselbe Person aus in der Person liegenden Gründen.Von der Personalunion abzugrenzen ist die
Realunion, bei der die Ämter und Funktionen selbst miteinander verbunden sind, mithin der Amtsträger notwendig derselbe ist.
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