Der sprachliche Begriff Person hat mehrere Bedeutungen: Person im alltäglichen Sinn bezeichnet einen bestimmten Menschen, dem
soziologisch eine bestimmte Rolle (Frau, Vater), ein
Amt (z. B. Richter), ein
Beruf (z. B. Krankenschwester) oder eine Herkunft (z. B. Bayer) zukommt und dem juristisch ein bestimmtes
verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein (mit Rechten und Pflichten) bestätigt wird. Dieser Person-Begriff ist also ein Sammelbegriff für die
Erscheinung eines Menschen.
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