Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um einen Verkauf von Vermögensgegenständen (z.B. Wechsel, Wertpapiere und Forderungen) mit einer gleichzeitigen Rücknahmevereinbarung. Kern eines jeden Pensionsgeschäfts ist die Rücknahmeverpflichtung des Pensionsgebers. Für den Pensionsnehmer kann der Vertrag dagegen entweder eine Rückgabepflicht (echtes Pensionsgeschäft) oder lediglich ein Rückgaberecht (unechtes Pensionsgeschäft) vorsehen. Von besonderer Bedeutung sind die Wertpapier-Pensionsgeschäfte der Bundesbank mit den Banken zur Regulierung des Geldmarktes (
Offenmarktpolitik).