Die Patronatserklärung ist eine von einem
Unternehmen oder einer kommunalen
Gebietskörperschaft abgegebene Erklärung, durch die sich das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine kreditnehmende
Tochtergesellschaft ihren Kreditverpflichtungen nachkommt bzw. deren Verbindlichkeiten erfüllt werden. Häufig ist die Patronatserklärung eine rechtlich unverbindliche „Erklärung guten Willens“, so dass keine Bilanzierungspflicht aufgrund einer
Eventualverbindlichkeit entsteht, die weiche Patronatserklärung. Dagegen entfaltet die harte Patronatserklärung die gleiche Wirkung wie eine selbstschuldnerische
Bürgschaft.
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Verpflichtung einer Konzern-Muttergesellschaft gegenüber Dritten (z.B. Banken), für die Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft aufzukommen.