Patronatserklärung

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Patronatserklärung
Die Patronatserklärung ist eine von einem Unternehmen oder einer kommunalen Gebietskörperschaft abgegebene Erklärung, durch die sich das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihren Kreditverpflichtungen nachkommt bzw. deren Verbindlichkeiten erfüllt werden. Häufig ist die Patronatserklärung eine rechtlich unverbindliche „Erklärung guten Willens“, so dass keine Bilanzierungspflicht aufgrund einer Eventualverbindlichkeit entsteht, die weiche Patronatserklärung. Dagegen entfaltet die harte Patronatserklärung die gleiche Wirkung wie eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
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Patronatserklärung
Verpflichtung einer Konzern-Muttergesellschaft gegenüber Dritten (z.B. Banken), für die Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft aufzukommen.

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