Die Patientenversorgung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des
ärztlichen Berufsstandes und des
Pflegepersonals. Sie umfasst auf ärztlicher Seite die Begrüßung eines Patienten, die Erhebung der Krankengeschichte (
Anamnese) und des körperlichen Untersuchungsbefundes, die Erhebung weiterer Befunde mittels technischer oder laborchemischer Verfahren und die Information des Patienten hierüber, die Festlegung der
Diagnose, die Planung, Erklärung und Durchführung einer Therapie und den Aufbau sowie die Aufrechterhaltung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Der Begriff wird gegenwärtig (2004) in Zeiten knapper finanzieller Mittel im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Rationierung der ärztlichen Arbeitskraft insbesondere zur Abgrenzung gegenüber anderen Aufgaben des Arztes (Verwaltung, Management, Dokumentation, Fortbildung, Forschung) verwendet und ist damit auch ein politisch verwendetes Schlagwort.
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