Der
Versicherungsnehmer erhält einen Partnerrabatt, wenn nur er und sein in häuslicher Gemeinschaft Ehe-, bzw. Lebenspartner mit dem versicherten Pkw fahren.
Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine
Vertragsstrafe erheben.
Notfahrten wie z.B. Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt sind hiervon ausgeschlossen.