Unter Ordensregel versteht man die Zusammenfassung der Ziele, Verhaltensweisen und Regeln, die bei der Gründung einer religiösen
Ordensgemeinschaft schriftlich formuliert werden. Die Regeln betreffen in erster Linie die
klösterliche Lebensweise, im
Christentum jedoch auch manche Laienorden.Grundlage sind meistens die
evangelischen Räte der Armut (gemeinschaftliches Eigentum), Ehelosigkeit und Gehorsam. Zu ihnen kommen spezielle Formen der Arbeit und Frömmigkeit sowie Regeln für das Zusammenleben und Organisationsformen. Wichtig sind auch Regelungen für das
Noviziat (Probejahre, Ausbildung etc.), die Abfolge der
Gelübde sowie für Aufgaben der Seelsorge und soziale bzw. wirtschaftliche Dienste.
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