Ein Ordensgelübde (
Profess von lat. professio = Bekenntnis) ist das
öffentliche Versprechen eines Anwärters (
Novizen) in einer christlichen
Ordensgemeinschaft, nach den Grundprinzipien des
Evangeliums zu leben und die Regeln der Gemeinschaft zu befolgen.Im Einzelnen verspricht der oder die Professe, die
Evangelischen Räte (Ratschläge) der
Armut, der ehelosen
Keuschheit und des
Gehorsams zu befolgen und sich dauerhaft an die Ordensgemeinschaft zu binden. Bei manchen Gemeinschaften kommen spezielle Gelübde hinzu, z. B. die „stabilitas loci“ (Ortsgebundenheit) bei den
Benediktinern, die den
Mönch an ein bestimmtes
Kloster bindet, oder das Gelübde des „Gehorsams gegenüber dem Papst“ bei den
Jesuiten. Häufig wird im Rahmen der Profess auch ein neuer Name angenommen, der so genannte
Ordensname, und ein neuer
Habit (Tracht) überreicht und angezogen. Auch weitere äußere Zeichen können der Verdeutlichung der durch die Profess eingegangenen Bindung dienen (z. B. ein Ring, was besonders bei Frauen üblich ist, die sich so symbolisch „mit Christus verheiraten“).
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