Das Schweizerische Obligationenrecht, abgekürzt OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Nummerierung erhalten.Das Obligationenrecht ist das Recht der Schuldverhältnisse (von lat. obligatio, Verpflichtung). Im deutschen und österreichischen Recht wird dieser Teil des Privatrechts heute als Schuldrecht bezeichnet. Die römischrechtliche Bezeichnung Obligationenrecht wird heute noch im Schweizer Recht verwendet.Das OR enthält obligationenrechtliche Materialien, die jedoch in Sondergesetzen ihre Ergänzung haben. Es regelt die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Rechtssubjekten. Es enthält die Rechtsgrundlagen über Austausch von Vermögenswerten, Ausgleich bei Schäden (Art. 41 ff.) und ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen (Art. 62 ff.).
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