Der Öffentlich bestellte VermessungsIngenieur (ÖbVI,ÖbV) ist ein Organ des öffentlichen
Vermessungswesens bzw. Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der
Länder dazu berufen,
Katastervermessungen auszuführen, an bestimmten Aufgaben der
Landesvermessung mitzuwirken und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
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