Als Non-Profit-Organisation bezeichnet man jene Organisationen in frei-gemeinnütziger oder privat-gewerblicher Trägerschaft, welche ergänzend zu Staat und Markt spezifische Zwecke der Bedarfsdeckung, Förderung und/oder Interessenvertretung/Beeinflussung (Sachzieldominanz) für ihre Mitglieder (Selbsthilfe) oder Dritte wahrnehmen. Sie verfolgen keine kommerziellen (Rendite-)Interessen, sondern dienen gemeinnützigen sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zielsetzungen ihrer Mitglieder. Dies ist in einem
Statut festgelegt und wird in Deutschland im Rahmen eines staatlichen Anerkennungsverfahrens bei Beantragung von
Gemeinnützigkeits-Status auf
Plausibilität überprüft. Typische Rechtsformen von Nonprofit-Organisationen sind die
Gemeinnützigen GmbH und der eingetragene
Verein (e.V.).
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