Nennwert
Der Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein
Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende
Institution, meistens die
Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise ist er auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt bzw. aufgeprägt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Münzen, auf denen kein Nominalwert aufgeprägt war, z.B. antike Münzen oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber gewohnheitsgemäß trotzdem einen Nennwert hatten.
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Nennwert
Nennwert ist der Geldbetrag, der auf einer Aktie oder Anleihe angegeben ist. Er besagt, mit welchem Betrag der Wertpapierbesitzer Eigentümer bzw. Gläubiger eines Unternehmens ist. Der Nennwert - auch Nominalwert genannt - kann vom Börsenkurs stark abweichen. Eine Anleihe wird bei der Fälligkeit in der Regel zum Nennwert (= 100% = pari) zurückgezahlt. Bei Aktien ist allein der Börsenkurs maßgebend. Der Mindesnennbetrag für Aktien beträgt in der Regel 25 Euro. Diese Stückelung hat sich inzwischen weitgehend durchgesetzt. Die Einführung "nennwertloser" Aktien - wie sie z.B. in den USA, Kanada und Italien üblich sind - ist häufig befürwortet, in Deutschland aber bisher nicht zugelassen worden. Für die nennwertlose Aktie spricht, daß der Nennwert infolge des oft stark von ihm abweichenden Kurswertes eine "unwirkliche" Größe ist. Nennwertlose Aktien lauten auf einen bestimmten Anteil an dem Unternehmen, wie es dem Charakter der Aktie tatsächlich entspricht.
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Nennwert
Allgemein
Sonstige Begriffe
der Nennwert
- par sự ngang hàng, tỷ giá, giá trung bình, mức trung bình, paragraph
- zum Nennwert at par
- unter dem Nennwert below par
Nennwert
Nennwert
(m) [经]表面价值,票面价值
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