Als Nahrungstabu wird das Phänomen bezeichnet, dass bestimmte
Tiere oder
Pflanzen, die prinzipiell essbar sind, von einer bestimmbaren sozialen Gruppe oder in einem
Kulturkreis bewusst nicht verzehrt werden und als nicht essbar gelten. Es gibt kein Nahrungstabu, das universelle Gültigkeit besitzt. Viele dieser
Tabus sind nicht schriftlich fixiert, werden jedoch im jeweiligen Gültigkeitsbereich dennoch als bindend aufgefasst und beachtet. Da
Genussmittel nicht zu den
Nahrungsmitteln gezählt werden, wird zum Beispiel das Alkoholverbot im
Islam wissenschaftlich nicht als Nahrungstabu aufgefasst. Nicht als Nahrungstabu behandelt wird auch die zeitlich begrenzte Meidung bestimmter Nahrungsmittel beim
Fasten.
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