Nachhaltige Entwicklung
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Nachhaltige Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung ist die übliche Übersetzung des englischen Begriffes sustainable development und bezeichnet eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der jetzigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen (Verkürzte Definition gemäß dem Brundtland-Bericht). Der Ursprung der Idee liegt in dem Begriff der Nachhaltigkeit, welcher erstmals in der deutschsprachigen Forstwirtschaft auftauchte. Heute bezieht sich der Begriff in der Regel auf soziale, ökonomische und ökologische Fragen der Nachhaltigkeit und wurde in international politischen und wissenschaftlichen Diskussionen aufgenommen.

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Nachhaltige Entwicklung
Das Wirtschaftswachstum soll sich kurz-, mittel- und vor allem langfristig im Einklang mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen vollziehen, d. h. jeweils den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung tragen, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Generationen zu gefährden.

Der Grundsatz, nach dem die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der anderen Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen, insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden müssen, wurde im Vertrag von Maastricht bestätigt.

Auf der Tagung des Europäischen Rats von 1998 in Cardiff wurden die Grundlagen einer koordinierten Aktion zur Einbeziehung der Umweltanliegen in allen Gemeinschaftspolitiken gelegt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission eine Reihe von Mitteilungen über die Einbeziehung des Umweltschutzes in Politikbereiche wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Binnenmarkt, Entwicklung, Industrie, Fischerei und Wirtschaftspolitik vorgelegt. Auch einige Fachräte haben Strategien zur Einbeziehung der Umweltbelange in die unter ihre Zuständigkeit fallenden Politikbereiche vorgelegt. Im Mai 2001 wurde eine Strategie der Europäischen Union zugunsten der nachhaltigen Entwicklung angenommen, die durch die von der Kommission 2002 angenommene globale Partnerschaft für eine nachhaltige Entwicklung eine externe Dimension erhielt.

Auf dem Weltgipfel über die nachhaltige Entwicklung, der im August/September in Johannesburg stattfand, wurden neue Ziele, Arbeitsprogramme und Zeitpläne in den Bereichen Wasserwirtschaft, lebende Meeresschätze, Ozeane, chemische Erzeugnisse, biologische Vielfalt, Energie, nachhaltige Herstellungs- und Verbrauchsmuster sowie Strategien zur nachhaltigen Entwicklung festgelegt. In diesem Zusammenhang hat sich die Union verpflichtet, Ziele einzuhalten, die über die Ziele von Johannesburg noch hinausgehen.

Siehe auch:

Energie
Globalisierung der Wirtschaft (Internationalisierung)
Kyoto-Protokoll
Umwelt 
Vorsorgeprinzip
Wettbewerbsfähigkeit



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Nachhaltige Entwicklung

Das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung bezieht sich auf eine Form des Wirtschaftswachstums, die dem Wohlstandsbedarf einer Gesellschaft kurz-, mittel- und vor allem langfristig Genüge tut. Es stützt sich auf die Annahme, wonach Entwicklung so zu verlaufen hat, dass wir die Bedürfnisse von heute decken können, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu decken, zu gefährden. Es schließt Industrieländer und Entwicklungsländer ein und weist wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte auf. Praktisch bedeutet es die Schaffung der Voraussetzungen für eine langfristige wirtschaftliche Entwicklung unter gebührender Berücksichtigung der Umwelt. Der Vertrag von Amsterdam hat einen ausdrücklichen Hinweis auf nachhaltige Entwicklung in die Erwägungsgründe des EU-Vertrags aufgenommen.


  

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