In der
Musikindustrie wird unter einem Album ein
Tonträger verstanden, auf dem, im Gegensatz zu einer
Single, mehrere Stücke eines
Komponisten, eines
Interpreten oder einer
Musikgruppe (siehe
B-Seite) bzw. auch zu einem Thema zusammengestellt sind. Entsprechend den Richtlinien der deutschen
Musik-Charts gilt eine Schallplatte als ein Album, wenn sie entweder mindestens fünf Stücke enthält oder eine Spielzeit von mehr als 23 Minuten hat. Remixe zählen dabei nicht im Sinne der Definition. Ein Zwischending zwischen Album und Single bildet die
EP.
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