mordre
zubeißen; beißen; brennen
{
bite
}
fangen, auffangen, fassen, erwischen,...
{
catch
}
nehmen; einnehmen; machen (Gefangenen);...
{
take
}
schnappen; zugreifen; aufkaufen;...
{
snap
}
schlagen; verletzen; beeindrucken;...
{
strike
}
Mord
Mord ist die in allen Rechtsordnungen als am gravierendsten angesehne Straftat gegen das Leben. Mord und Totschlag sind beides vorsätzliche Tötungen eines anderen
Menschen, wobei ein Mord als gravierender, als "auf sittlich niedrigster Stufe stehend, geradezu verächtlich" (
BGH-Definition) angesehen und bestraft wird, als ein Totschlag. Die Umstände eines Mordes können in jeder
Rechtsordnung unterschiedlich umschrieben sein. Häufige Kennzeichen eines Mordes sind ein besonderes Motiv, so wie im deutschen Strafrecht in
§ 211 StGB mit z.B. "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes", oder eine besondere Art der Begehensweise, wie z.B. "heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln". Neben der Tötung selbst ist für die Einordnung einer Tat als Mord also noch mindestens ein weiterer Umstand notwendig. Durch das Vorliegen mindestens eines der in § 211 StGB enumerativ (= abschließend) aufgezählten Tatbestandsmerkmale wird eine Tötung zum Mord.
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Berlinoir
Berlinoir ist der Titel einer
Comicreihe des Zeichners
Reinhard Kleist und des Autors
Tobias O. Meißner. Bisher sind die Alben Scherbenmund (2003) und „Mord!“ (2004) sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache erschienen. Die Reihe erzählt einen spannenden
Politthriller aus einem durch und durch korrupten
Berlin. Doch diese Stadt liegt in einem
Paralleluniversum, in dem die Geschichte anders verlaufen ist: Berlin wird hier von faschistischen
Vampiren beherrscht. Berlinoir ist eine Stadt, die seit der lebhaften und todbringenden Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts existiert. Berlinoir ist Berlin im
Delirium der Zeiten und kann historisch nicht verortet werden.
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Mord
Mord ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders verwerflichen (z. B. Habgier, niedrige Beweggründe) oder gefährlichen (z. B. Heimtücke, gemeingefährliche Mittel) Umständen. Das Gesetz sieht lebenslange Freiheitsstrafe vor (§ 211 StGB).
Reprint Courtesy of Landesregierung Nordrhein-Westfalen. © 2004 NRW-Justizportal:
Justiz-Online.
MORD
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Mord