Der Begriff Monarchie stammt vom
griechischen (monarchía) ab, das sich aus den Wörtern μόνος (monos = „ein“) und (archein = „herrschen“) zusammensetzt, und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine
Staats- bzw.
Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat (und bildet somit das Gegenstück zur
Republik). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (
Parlamentarische Monarchie) über durch eine
Verfassung begrenzte (
Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (
Absolute Monarchie). Letztere ist die ursprüngliche Form der Monarchie und auch die, die der Übersetzung „Alleinherrschaft“ am nächsten kommt (Grund dafür ist die Tatsache, dass in früheren Zeiten eine Monarchie im Regelfall eine absolute Staatsform war, demokratische Formen der Monarchie entwickelten sich erst in der zweiten Hälfte des
2. Jahrtausends). Zusätzlich wird zwischen
Erb- und
Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch
Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine
Wahl auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine
göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in
antiken Reichen, z.B. im
alten Ägypten oder im
Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z.B. im
Kaiserreich China oder bis nach dem
Zweiten Weltkrieg in
Japan).
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