Mietsachschäden
ABC der Privaten HaftpflichtversicherungDie Beschädigung von gemieteten Wohnräumen ist mitversichert. Schäden an beweglichen gemieteten Sachen (z.B. Wohnungseinrichtung) und an den Heizungs-, Maschinen- und Wärmeaufbereitungsanlagen, sowie Elektro- und Gasgeräten sind ausgeschlossen.
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