Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in der im Arztregister eingetragene Ärzte als Inhaber (Vertragsärzte) oder als Angestellte tätig sind. Die unmittelbare Rechtsgrundlage aller MVZ bildet § 95 SGB V. Gesellschafter eines MVZ können nur zugelassene Leistungserbringer nach dem
Sozialgesetzbuch V (SGB V) sein, also auch
Krankenhäuser, Heilmittelerbringer oder andere. MVZ nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
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