Die Luftsportgeräte umfassen eine Gruppe von Luftfahrtgeräten, bei denen die Sportausübung damit als einer ihrer Hauptverwendungsszwecke angesehen werden kann.Historisch handelt es sich überwiegend um vergleichsweise neuere Luftfahrtgeräte, die deshalb sowie aufgrund der schnellen technischen und sportlichen Weiterentwicklungen z. T. nicht in luftrechtliche Definitionen passen oder denen solche oft nicht gerecht werden. Dies führt sowohl länder- wie geräteabhängig zu unterschiedlichsten rechtlichen Stellungen von Luftsportgeräten und den Sportausübungen damit: Einige Länder versuchen ihr Luftrecht anzupassen und fassen dabei z. B. verschiedene Luftsportgeräte zu einer eigenen Klasse innerhalb der Luftfahrzeuge zusammen, während in anderen Ländern z. T. offenkundig unstimmig dennoch versucht wird "altes Recht" anzuwenden oder Luftsportgeräte alternativ rechtlich als schlicht "nicht existent" gelten.
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