Die Liste der römischen Konsuln (fasti consulares) bildete das Grundgerüst der römischen Geschichtsschreibung und der Datierung der modernen römischen
Archäologie, da nach den Namen der
eponymen Konsuln die Jahre bezeichnet wurden. Die Namen der beiden Konsuln wurden hintereinander im
Ablativ angegeben, z. B. Cn. Domitio C. Sosio consulibus im Jahre 32 v. Chr. Die Aufstellung und Führung der Konsularlisten war die Aufgabe der Priester. Für die ersten Jahrhunderte der Republik dürften die Angaben nicht historisch sein. Die Listen umfassen 1050 Jahre von 509 v. Chr. (Absetzung des letzten römischen Königs und Beginn der
Republik) bis 541, als in
Ostrom zum letzten Mal ein Konsul ernannt wurde. In Westrom selbst wurde noch bis 58 Jahre nach dem „Untergang“ des Kaisertums (476, Absetzung des letzten weströmischen Kaisers,
Romulus Augustus) ein Konsul ernannt. Nach 542 bekleideten die Kaiser noch bis
Herakleios zu Beginn ihrer Herrschaft einige Tage lang formal das Konsulat, so dass die Tradition erst im frühen
7. Jahrhundert endgültig erlosch.
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