Als Ligatur (v.
lat.: ligare = binden) bezeichnet man:in der
Handschrift eine Verbindung von Buchstaben oder Silbenzeichen aus Gründen der Schreibökonomie, z.B. & aus e und t, lateinisch et = und.in der
Typografie und in der kriminalistischen bzw. forensischen
Schriftuntersuchung die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit, siehe
Ligatur (Typografie)in der Chirurgie die Unterbindung eines Hohlorgans (z. B. eines Blutgefäßes), siehe
Ligatur (Chirurgie)in der Zahnheilkunde die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht („Achterligatur“) zum Zweck der Fixation, siehe Ligatur (Zähne)in der Musik die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe, siehe
Haltebogen oder eine speziellen Schreibweise der
Mensuralnotation, siehe
Ligatur (Musik)in der Soziologie einen von Ralf Dahrendorf im Sinne institutioneller Verknüpfungen eingeführten Begriff.
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Eigenständig entworfene Verbindungen zwischen zwei Buchstaben • wird heute kaum noch verwendet.