Leistungsbeurteilung, zumal wenn sie in Form eines
Zeugnisses bleibend beurkundet wird, bedeutet einen beträchtlichen Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht des Beurteilten, da sie dessen weiteren Werdegang auf Jahrzehnte hinaus in völlig unvorhersehbarer Weise beeinflussen kann. Leistungsbeurteilung ist deshalb eine der verantwortungsvollsten Tätigkeiten überhaupt und unterliegt detaillierten rechtlichen Vorschriften, die z.B. in
Prüfungsordnungen festgelegt sind.
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