Im Bereich des deutschen
Rechts wird das Lebensalter gemäß
§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (und
§ 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB) berechnet.Diese Vorschrift besagt, dass man ab 0:00 an seinem
Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Diese Berechnung dürfte auch der Auffassung der Bevölkerung entsprechen. Der
Gesetzgeber musste jedoch eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird.
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