Landtage sind die Landesparlamente der
österreichischen Bundesländer. Die Abgeordneten zu den Landtagen werden in allgemeinen, geheimen und persönlichen Wahlen aufgrund des Verhältniswahlrechts periodisch von den wahlberechtigten Staatsbürgern, die ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben, gewählt. Die stimmenstärkste Partei stellt üblicherweise den
Landeshauptmann.
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