Landgraf (lat.: comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein
Fürstentitel und steht damit über dem
Grafenstand. Anfänglich war er ein Amtstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die ein Herrschaftsgebiet, ursprünglich innerhalb der Reichsgrenzen, unmittelbar vom deutschen König zum Lehen hatten, ohne dass die Vermittlung eines
Herzogs,
Bischofs oder
Pfalzgrafen vorlag. Im
Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem
Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Landgrafschaften waren politische Schöpfungen, um die Macht bestimmter
Herzöge abzuschwächen.
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mittelhochdeutscher Berufsname "lantgräve" => "königlicher Richter und Verwalter eines Landes" oder auch Bedeutung eines Wohnnamens => "am Grenzgraben"
"königlicher Richter und Verwalter eines Landes" oder auch Bedeutung eines Wohnnamens => "am Grenzgraben"
"am Grenzgraben"
Erstes bekanntes Vorkommen:
Lantgravius (um 1271), Lantgrave (um 1463)