Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen)
Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Probe- oder Überführungsfahrten und wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt für 5 Tage ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Kennzeichen vermerkt.
Im Gegensatz zu dem ehemals "Roten Kennzeichen" muss das Kurzzeitkennzeichen nicht ans Straßenverkehrsamt zurückgegeben, sondern kann vernichtet werden.
Folgende Unterlagen sind für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens notwendig:
Versicherungsbestätigungskarte mit dem Vermerk Kurzzeitkennzeichen
Personalausweis
Fahrzeugbrief, sofern dieser schon vorliegt
Vollmacht, falls ein Dritter das Kennzeichen abholt
Die Versicherungsbestätigungskarte erhält man bei den meisten Versicherungs-
gesellschaften gegen einen Einmalbeitrag. Wird der Anschlussvertrag bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen, verrechnet diese den Einmalbeitrag mit dem Beitrag zur Folgeversicherung.
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