Kursmakler
Der Handel an den Wertpapierbörsen vollzieht sich nach festen Regeln und Usancen. Im Börsensaal nehmen die Kursmakler - auch amtlich Makler genannt - eine zentrale Stellung ein. Bei ihnen laufen die über die Banken an die Börse gelangenden Kauf- und Verkaufs-Aufträge (Order) der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zusammen (Börsenumsätze). Die Kursmakler stellen nach Angebot und Nachfrage die amtliche Notiz fest und geben die so ermittelten Kurse bekannt. Die amtlichen Makler werden - auf Vorschlag des Börsenvorstands - von der zuständigen Landesregierung ernannt und vereidigt. Sie sind an den meisten deutschen Börsen in einer Maklerkammern zusammengeschlossen. Zur Vereinfachung der technischen Abwicklung sind die Kursmakler in die Gruppen Aktien und Renten eingeteilt und betreuen jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Aktien oder Obligationen. Für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision, die Maklergebühr.
Vereidigte Makler dürfen lediglich in den zum amtlichen Handel zugelassenen Titeln vermitteln. Eigene Geschäfte in den ihnen zugeteilten Wertpapieren sind untersagt. Nur zum Kursausgleich - auch Spitzenausgleich genannt - ist der amtliche Makler zum Selbsteintritt befugt.
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