Kosten für eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort sind i.d.R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Von vielen PKV-Unternehmen werden die Kosten einer ambulanten Kur (Arzt, physikalische Leistungen, Kurplan, Arzneien und Kurtaxe) tariflich erstattet.
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen auch für PKV - Versicherte die BfA bzw. LVA als Leistungsträger die Kosten. Es sollte immer ein Antrag gestellt werden, auch wenn zur Zeit keine Mitgliedschaft mehr besteht, aber einmal bestanden hat.
Bei Tbc - Erkrankungen wird im vertraglichen Umfang bei einer stationären Behandlung in Tbc - Heilstätten und Sanatorien geleistet (§ 4 Abs. 5 MB/KK und Abs. 9 MB/KT). Stationäre REHA im Krankenhaus ist mitversichert. Bei einigen Gesellschaften besteht die Möglichkeit einen Kurzusatztarif abzuschließen zur Deckung der Unterkunftskosten (z.B. durch
Kurtagegeld)
Andere Gesellschaften wiederum erstatten einen Kurzuschuß.