Der Begriff Kunsthandel bezieht sich auf das
gewerbsmäßige Handeln mit Kunstgütern unterschiedlicher
Formen und
Stilrichtungen und wurde seit der Antike betrieben. Im Mittelalter verkleinerte sich dieser Markt zusehends mit dem gesamten
Kunstbetrieb und wuchs nicht vor der
Renaissance. Fürstliches
Mäzenatentum war dem Kunsthandel eher abträglich, weil es sich dabei in erster Linie um unveräußerliche Auftragsarbeiten handelte, die Teil einer repräsentativen
Sammlung wurden und die planlos und ohne ein Ziel zu verfolgen, angelegt waren. Viele dieser Arbeiten trugen auch keine Signatur, weil sich der Künstler als beauftragter Handwerker verstand. Einen guten Beleg für diese Selbstverständnis sind die Monogramme, mit denen die Bilder oft versehen waren, und denen anderer Handwerker, (Tischler, Steinmetz, Drucker) ähnelten. Erst die Abkehr von dieser Einstellung belebte den
Kunstmarkt von neuem und trieb die Preise soweit in die Höhe, dass Bilder mitunter zu einer Wertanlage wurden. Unter diesem Aspekt hat sich auch das Sammlungswesen weiter ausgebaut. Erst später, seit dem 19. Jahrhundert, arbeiteten Maler und Bildhauer auch aus eigenem Antrieb heraus, bzw. um der Kunst willen, und waren gezwungen, einen Käufer für ihre Arbeiten zu finden und sich „einen Namen zu machen“, nach dem man auf dem Markt verlangen konnte. Man spricht in dem Zusammenhang auch von einer Emanzipation des Künstlers vom Auftraggeber.
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