Kultur (lat. cultura, Pflege des Körpers, primär aber des Geistes; später im Kontext mit dem Landbau: aus colere, bebauen, (be)wohnen, pflegen, ehren, ursprünglich etwa: emsig beschäftigt sein) bezeichnet nach der Definition von
Tylor den Komplex von Kenntnissen, Glaubensvorstellungen, Kunst, Moralauffassung, Recht, Bräuchen und allen anderen Fähigkeiten und Sitten, die der Mensch als Mitglied einer Gesellschaft erworben hat ("that complex whole which includes knowledge, belief, art, law, morals, custom, and any other capabilities and habits acquired by man as a member of society").
Mehr unter Wikipedia.org...
Der Wunsch nach kulturellen Maßnahmen auf europäischer Ebene wurde bereits in den 70er Jahren deutlich. Offiziell wurde der Kultur jedoch erst im Jahr 1992 mit Artikel 128 (nunmehr Artikel 151) des Vertrags von Maastricht ein Platz im europäischen Aufbauwerk zugestanden. Darin wird die Europäische Union aufgerufen, einen Beitrag zur „Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes" zu leisten.
Zur Schaffung eines wirklichen europäischen Kulturraums soll die Union die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern und erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen unterstützen und ergänzen:
Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker;
Erhaltung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung;
nichtkommerzieller Kulturaustausch;
künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich;
Zusammenarbeit mit Drittländern und den für Kultur zuständigen internationalen Organisationen.
Zehn Jahre lang förderte die Kommission die kulturelle Zusammenarbeit mit drei Pilotprogrammen in den Bereichen darstellende, visuelle und bildende Kunst, kulturelles Erbe und Literatur (KALEIDOSKOP, ARIANE und RAPHAEL). Ferner unterstützt die Europäische Gemeinschaft die 1985 von den Mitgliedstaaten ins Leben gerufene Initiative „Kulturstadt Europas".
Im Jahr 2000 nahm die Kommission mit dem Rahmenprogramm „Kultur 2000" ein neues Konzept für ihre Tätigkeit im Kulturbereich an. Ziel dieses Konzepts ist die Schaffung eines gemeinsamen kulturellen Raums durch die Förderung des kulturellen Dialogs, des kreativen Schaffens, der Verbreitung der Kultur, der Mobilität der Künstler und ihrer Werke, des europäischen kulturellen Erbes, neuer Formen des kulturellen Ausdrucks sowie der sozioökonomischen Rolle der Kultur.
Neben dem Programm Kultur 2000 wird die kulturelle Zusammenarbeit in Europa durch spezielle Maßnahmen gefördert, die aus anderen europäischen Programmen finanziert werden. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Forschung, allgemeine und berufliche Bildung oder regionale Entwicklung, die auch die kulturelle Zusammenarbeit anregen. Diese Zusammenarbeit ist im weitesten Sinne zu verstehen, da die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums und die Beitrittsländer sowie Drittländer und internationale Organisationen an den meisten Programmen teilnehmen können.
Siehe auch:
Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
Audiovisuelle Medien
Subsidiarität