Als Böhmische Kronländer (auch: Böhmische Krone, tschechisch Ceská Koruna, Zeme koruny ceské, lateinisch Corona Bohemiae bzw. Corona Regni Bohemiae) bezeichnet man die Gesamtheit der Länder, die mit dem
Königreich Böhmen durch den gemeinsamen
Herrscher sowie über
Lehensbeziehungen miteinander verbunden waren. Der Begriff bezeichnet also nicht die materielle Krone, die dem König aufs Haupt gesetzt wurde (siehe dazu
Wenzelskrone), vielmehr wird damit das entpersonalisierte, aus mehreren Gliedern bestehende böhmische Staatswesen benannt. Der Begriff
Staat war im Spätmittelalter noch nicht bekannt. Im 12. und 13. Jahrhundert waren nur
Böhmen und die
Markgrafschaft Mähren auf Dauer miteinander verbunden. Unter den
Luxemburger Königen
Johann und
Karl IV. kamen
Schlesien, die
Ober- und die
Niederlausitz sowie eine Vielzahl von kleineren
Reichslehen hinzu. Karl IV. verfügte, dass die Länderverbindung unabhängig von den
dynastischen Entwicklungen Bestand haben sollte, auch dann, wenn die Luxemburger einmal aussterben sollten. Die förmliche Verbindung einzelner Territorien mit der Krone Böhmen bezeichnete man als
Inkorporationen.
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