Als Kreisstadt wird eine
Stadt bezeichnet, in der ein
Landkreis seinen
Sitz hat. Dort befindet sich das
Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Es gibt auch Städte, die Sitz eines Landkreises sind, ohne zum Gebiet des Landkreises zu gehören, z. B.
Heilbronn, Sitz des
Landkreises Heilbronn.Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein, der Sitz kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte liegen. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel
Wegscheid und
Mallersdorf in Bayern oder
Westerstede und
Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung der Landkreise
Wittlage und
Roding im Jahr 1972) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an
Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Einzige Ausnahme in Deutschland bleibt der
Markt Garmisch-Partenkirchen.
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