Kreditgarantiegemeinschaften

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Kreditgarantiegemeinschaften
Als Selbsthilfe-Einrichtungen zur Beschaffung von Fremdkapital wurde in den Bundesländern ab Mitte der fünfziger Jahre von verschiedenen Berufsständen - Handwerk, Handel, Hotels, Industrie - Kreditgarantiegemeinschaften (KGG) gegründet. Ausgangspunkt war der Mangel an banküblichen Sicherheiten bei vielen kleineren und mittelständischen Betrieben. Gesellschafter der KGG sind in der Regel Fachverbände, die zuständigen Handels- bzw. Handelskammern sowie Kreditinstitute. Die KGG übernehmen modifizierte Ausfallbürgschaften bis zu maximal 80% des Kreditbetrages. Für den Rest trägt die Hausbank das Risiko. Die KGG erhalten wiederum Rückbürgschaften der öffentlichen Hand, und zwar für 60% des von der KGG verbürgten Betrages. Auf Grundlage dieser Bürgschaften können Kreditinstitute längerfristige Darlehen zur Finanzierung von Neugründungen, Erweiterungen sowie Modernisierungs- und Rationalisierungsvorhaben vergeben. Es werden auch Betriebsmittelkredite verbürgt (Kapitalbeteiligungsgesellschaften).

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