Im Krankheitsfall erhalten angestellte Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen (=
Karenzzeit) krank, bekommt er von der Krankenkasse 70% seines Bruttoeinkommens (maximal bis zur
Beitragsbemessungsgrenze), höchstens aber 90% seines Nettoeinkommens. Die Einkommenslücke kann mit einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.Die Krankentagegeldversicherung tritt ein, wenn aufgrund eines Unfalls oder Krankheit eine völlige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, die unbedingt medizinische Behandlung erfordert. Das Krankentagegeld wird für jeden Tag der
Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbegrenzt ohne Abzug von Sozialabgaben und steuerfrei im Anschluss an die
Karenzzeit ausgezahlt. Auftretende Berufskrankheiten oder Berufsunfälle sind ohne weitere Zuschläge mitversichert. Hinweis zur Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, muss diese bei einigen Gesellschaften sofort, bei anderen bis spätestens zu Leistungsbeginn bei der Versicherung gemeldet werden. Karenzzeiten sind unterschiedlich
Die Karenzzeit für Angestellte beträgt 43 Tage oder mehr, für Selbstständige beispielsweise 4, 8, 15, 22, 29, 43 Tage oder noch länger (186 Tage, 365 Tage). Tipp für
Selbständige bei der Wahl des Tagegeldes
Je früher das Tagegeld beginnt, desto höher ist der Beitrag. Staffeln Sie doch einfach den Tagessatz und sparen Sie dabei Geld!
Beispiel für die Absicherung von 100 Euro:
Staffelung: 50 Euro ab dem 22. Tag und 50 Euro ab dem 43. Tag