Konvertibilität (
lat. convertere: umtauschen) ist eine Eigenschaft von
Währungen. Eine Währung heißt konvertibel, wenn sie von In- wie Ausländern unbegrenzt in andere Währungen umgetauscht werden darf. Dieses Recht wird durch die
Zentralbank des Landes, in dem die Währung zirkuliert, garantiert. In dem Fall, dass der
Goldstandard bzw.
Bimetallismus im betreffenden Land gilt, kann der Umtausch der Währung auch in
Gold bzw.
Silber gemeint sein. Ein Sonderfall ist die Ausländerkonvertibilität, bei der nur Ausländern das Umtauschrecht gewährt wird. Die Konvertibilität erleichtert den
Welthandel. Nicht konvertible Währungen besitzen allein in dem Land Gültigkeit, das sie herausgibt (Devisenbewirtschaftung). Zum Beispiel war die
Mark der
DDR nicht konvertibel.
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Einlösbarkeit, Eintauschbarkeit. Die freie Konvertibilität der Währungen ist gegeben, wenn jede Landeswährung ohne mengenmäßige Beschränkung gegen eine beliebige andere eingetauscht werden kann.