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Recht bezeichnet man als Konsumenten jede natürliche Person (Privatperson), die mit einem Unternehmer Geschäfte schließt ohne jedoch dabei selbst als Unternehmer zu handeln. Wichtig ist dabei die Position der beiden Personen bei diesem Geschäft: Auch ein Firmenbesitzer ist Konsument bei einem Geschäft, bei dem er als Privatperson handelt.
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