Der Konsul (Pl. Konsuln, abgeleitet vom
lat. Titel der höchsten römischen Staatsbeamten: „
consul“, was wörtlich Berater bedeutet) ist eine Amtsperson (
Konsularbeamter), die offiziell von einem Staat (Entsendestaat) zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land (Empfangsstaat) bestellt ist. Die
Behörde, die der Konsul repräsentiert, heißt Konsulat. Sie kann als Konsularabteilung bei einer
Botschaft angesiedelt oder eigenständig (beispielsweise als
Generalkonsulat) organisiert sein. Von den (politischen)
Gesandten oder Botschaftern eines Staates unterscheidet sich der Konsul durch die eher
beamtlich als
diplomatisch geprägte Stellung und Tätigkeit: Während der Diplomat die Interessen seiner
Regierung gegenüber der Regierung einer fremden Macht zu vertreten hat, ist der Konsul vor allem den Interessen der Angehörigen des Entsendestaates im Empfangsstaat verpflichtet. Konsulate gelten daher nicht als diplomatische Vertretungen eines Staates, sie sind vielmehr
Auslandsvertretungen eigener Art (konsularische Vertretungen).
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