Der Konsortialkredit wird auch als Syndizierter Kredit (engl.: Syndicated Loan) bezeichnet und ist ein
Kredit, der gemeinsam von mehreren
Banken - mindestens zweien - vergeben wird. Er ist für ein Unternehmen, den Kreditnehmer, eine Finanzierungsquelle. Dabei übernimmt eine Bank, die
Konsortialführerin, die Leitung dieses
Konsortialgeschäfts. Häufig handelt es sich um relativ hohe Kreditsummen, bei denen die Banken zum Zweck der Risikostreuung zusammenarbeiten. Die allgemeine Laufzeit eines Konsortialkredits kann 2 -10 Jahre betragen. Der Kredit kann aufgeteilt werden in einen Term Loan (wahlweise mit einer Grace Periode) und eine Revolving Credit Facility. Der Kreditvertrag ist einheitlich und kann mittels Währungsoptionen flexibel in der Rückzahlung und im Währungssystem sein. Häufig wird auch eine sog. Zahlung am Ende vereinbart, das Bullet Repayment. Eine oder mehrere Banken, die mit der Einleitung, Strukturierung und Syndizierung der Kreditvergabe beauftragt werden, haben die Rolle eines mandated lead arrangers (MLA). Danach agieren einige der MLA-Konsortialbanken als bookrunner: sie laden weitere Banken zur Teilnahme ein, informieren sie und die Kreditnehmer über den Verlauf der Syndizierung. MLA und bookrunner sind gewöhnlich die Hausbanken des Kreditnehmers und übernehmen selbst einen großen Teil des Kredits. Nachgeordnete Banken, die participants, stellen meist nur Finanzmittel zur Verfügung und sind an der Aushandlung der Kreditbedingungen gewöhnlich nicht beteiligt. Der Zinssatz eines Konsortialkredits besteht gewöhnlich aus zwei Komponenten: einem Markt-Zinssatz wie dem
LIBOR oder
EURIBOR und einem Zinsaufschlag. Der Zinsaufschlag ist abhängig von der Kreditwürdigkeit, der
Bonität des Kreditnehmers. Er wird in
Basispunkten angegeben, wobei ein Basispunkt 0,01 Prozent entspricht. 220 Basispunkte bedeuten also einen Zinsaufschlag von 2,20 Prozent.
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