Unter den Festverzinslichen Wertpapieren spielen die Kommunalobligationen eine dominierende Rolle. Im Gegensatz zu Pfandbriefen, die durch Hypotheken abgesichert sind, liegt die Sicherheit der Kommunalobligationen in den aus ihnen refinanzierten Kommunaldarlehen, die entweder direkt an öffentliche Körperschaften (vor allem Bund, Länder und Gemeinden) ausgeliehen oder unter Bürgschaft öffentlicher Stellen vergeben werden. Ursprünglich waren die Kommunalobligationen langfristige Papiere mit Laufzeiten, die bis zu dreißig Jahren reichten; inzwischen liegt die Laufzeitgrenze meist bei zehn Jahren. Die Ausgabe darf nur durch private Hypothekenbanken (
Realkreditinstitute) und öffentlich-rechtliche Kreditanstalten erfolgen, denen das "Pfandbrief-Privileg" zuerkannt ist.