Die kommunale Selbstverwaltung ist ein praktisch wichtiges Beispiel für
Selbstverwaltung, also der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte juristische Personen, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind insbesondere die
Gemeinden als
Gebietskörperschaften des
öffentlichen Rechts. Die
Gemeindebürger wählen eine Vertretung (
Gemeinderat) und je nach
Bundesland auch den
Bürgermeister. Die kommunale Selbstverwaltung ist in Abs. 2
GG und in den meisten
Landesverfassungen durch die kommunale
Selbstverwaltungsgarantie geschützt. Die Zuständigkeit umfasst alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln (Aufgabenfindungsrecht). Ein Mandat für überörtliche Aufgaben oder allgemeinpolitische Betätigung besteht dagegen nicht: die Gemeinde ist kein privater Zusammenschluss von Bürgern, sondern Teil der öffentlichen Gewalt, die nur innerhalb ihrer Kompetenzen tätig werden darf.
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