Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft
Typische "Personengesellschaften" im Unternehmensbereich - im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften - sind die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG). Während bei der OHG alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Gläubigern voll haften, gibt es bei der KG auch teilhaftende Gesellschafter. Die KG besteht mindestens aus einem unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem oder mehreren Gesellschaftern, deren Haftung auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist (Kommanditisten). Die Einlage kann in Geld, Sachwerten oder auch in Diensten eingebracht werden. Die Haftsumme der Kommanditisten, die auch ins Handelsregister eingetragen werden muß, wird bei Errichtung der KG im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Auch juristische Personen können Komplementär oder Kommanditist sein, so bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die wegen ihrer Haftungsbegrenzung verbreitet ist, hier übernimmt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters.
Die KG vereinigt einerseits Gesellschafter, die bereit sind, durch persönlichen Einsatz ein Unternehmen zu führen und auch unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen zu haften, und andererseits Gesellschafter, die allein Kapital zur Verfügung stellen wollen.
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt eine Mischform zwischen der Aktiengesellschaft und der KG dar. Ihre Organisationsform ist im Aktiengesetz geregelt. Ein oder mehrere Gesellschafter haften persönlich unter Einschluß ihres gesamten Privatvermögens (Komplementäre), die übrigen (Kommandit-Aktionäre) nur mit ihren Einlagen, die durch Aktien verbrieft sind. Die KGaA hat bisher nur relativ geringe Verbreitung gefunden, ist aber durchaus geeignet Familiengesellschaften an die Börse zu führen.
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Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft (KG): eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma gerichtet ist, wenn bei einem oder einigen Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Einlage beschränkt ist (
Kommanditist), während der andere Teil der Gesellschafter unbeschränkt haftet.
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die Kommanditgesellschaft
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